Branchenverband kritisiert geplantes Gesetz zur Fahndung im Internet

BITKOM fordert hohe Hürden für Online-Durchsuchungen

29.11.2007 | Redakteur: Peter Schmitz

Der Branchenverband BITKOM warnt vor zu schwachen Regeln beim geplanten Gesetz zur Online-Durchsuchung.

Online-Durchsuchungen sollen nach den Plänen des Bundesinnenministeriums die Terrorfahndung im großen Stil erleichtern. Der Branchenverband BITKOM fordert jetzt strengste Reglementierung der Internet-Fahndung. Richtschnur sollten dabei die Leitlinien zur Wohnraumüberwachung sein. Eine Durchsuchung der Zentralrechner von E-Mail-Anbietern lehnt BITKOM ab.

Die vom Bundesinnenministerium geplante Online-Durchsuchung muss besonders strenge rechtliche Voraussetzungen erfüllen, die im aktuellen Gesetzesentwurf nicht ausreichend zur Geltung kommen, warnt der Bundesverband BITKOM.

„Online-Durchsuchungen greifen sehr viel tiefer in die Privatsphäre ein als eine Telefonüberwachung“, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf auf einer Veranstaltung zur IT-Sicherheit in Berlin. Online-Überwachungen sollten deshalb nur unter ähnlich strengen Voraussetzungen zulässig sein wie die akustische Wohnraumüberwachung, der so genannte Große Lauschangriff.

Eine Durchsuchung von Zentralrechnern der E-Mail-Anbieter im Rahmen der Online-Fahndung lehnt BITKOM kategorisch ab. „Das bringt wenig und schadet nur“, meint Kempf. Jeder Nutzer könne seinen Mailverkehr problemlos über ausländische Anbieter abwickeln.

Keine eingebauten Hintertüren

Auch sollten in Deutschland tätige Software-Hersteller keinesfalls dazu verpflichtet werden, für die Sicherheitsbehörden standardisierte Schnittstellen zum Beispiel in Virenschutzprogramme einzubauen. „Kriminelle können mit einem Mausklick auf ausländische Anbieter von Firewalls und Virenscannern ausweichen“, so Kempf. Unternehmen auf dem deutschen Markt würde so eine Hintertür aber massiv schaden, da eine Sicherheitssoftware mit offizieller Hintertür für Kunden wenig attraktiv ist.

Die deutschen Hersteller von Security-Applikationen haben bereits mit einer Selbstverpflichtung reagiert (SearchSecurity berichtete). Damit wollen die rund 40 Mitglieder der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Exportinitiative „IT Security made in Germany“ bekräftigen: „Unsere IT-Sicherheitslösungen enthalten keine versteckten Zugangsmöglichkeiten“. Gegen eine gesetzlich legitimierte Anordnung würde so eine Selbstverpflichtung jedoch nicht schützen.

Online-Überwachung mit Lauschangriff gleichsetzen

Online-Durchsuchungen würden, angelehnt an den derzeit gültigen Vorschriften der Wohnraumüberwachung, nur bei bestimmten schweren Straftaten wie Mord oder schweren Fällen von Raub und Korruption erlaubt sein. Eine Überwachung müsste abgebrochen werden, wenn Informationen aus dem persönlichen Kernbereich betroffen sind, die Betroffenen müssten nachträglich informiert werden.

Eine solche Überwachung sei von einem Landgericht anzuordnen und nur dann zulässig, wenn alle anderen Wege aussichtslos erscheinen. Kempf: „Damit sollte sichergestellt werden, dass man mit Online-Durchsuchungen die Richtigen trifft: Schwerstkriminelle und Mitglieder terroristischer Vereinigungen.“

Vorratsdatenspeicherung ab 2008 kaum machbar

Bei der Vorratsdatenspeicherung begrüßte Kempf, dass die Telekommunikations-Anbieter die Verbindungsdaten für E-Mails, Internet und Internet-Telefonie erst ab 01. Januar 2009 für sechs Monate speichern müssen. Die Datenspeicherung bei der Sprachtelefonie, also Festnetz und Mobilfunk, beginnt allerdings schon ab dem 01. Januar 2008. Ursprünglich sollten sämtliche Daten schon ab kommendem Jahr gespeichert werden müssen.

„Eine generelle Übergangsfrist bis 2009 wäre natürlich besser. Denn unsere Unternehmen müssen technisch und personell aufstocken, um die neuen Vorschriften erfüllen zu können“, so Kempf. Auch für die Speicherung der Sprachtelefonie-Daten sei der Zeitraum bis zur Umsetzung viel zu kurz. Das entsprechende Gesetz ist noch nicht offiziell verkündet. „Allein für die nötige Technik müssen die Netzbetreiber und -provider bis zu 75 Millionen Euro investieren, die Kosten der Internetprovider kommen noch hinzu“, erklärte Kempf. Hinzu kämen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionen-Höhe.

Ein Schritt in die richtige Richtung sei die geplante Entschädigungsregelung für die Abfrage solcher Daten und die Überwachung von Anschlüssen. Hierzu liegt seit Mitte November ein erster Entwurf vor. Derzeit werden die TK-Anbieter für ihre Auskünfte bezahlt wie Zeugen in einem Strafprozess – mit 17 Euro pro Stunde.

„Endlich erkennt der Gesetzgeber die Belastungen der TK-Unternehmen an“, sagte Kempf. Jedoch liegen die geplanten Entschädigungen weit unter den tatsächlichen Kosten der TK-Unternehmen. Die Zahlungen in Österreich und der Schweiz sind im Schnitt viel höher, teilweise sieben Mal so hoch. Kempf: „Wir wollen eine faire Entschädigung unserer Unternehmen für ihren Beitrag zur Inneren Sicherheit.“

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