Datensicherung

Compliance-Vorgaben in die Praxis umsetzen

17.01.2007 | Autor / Redakteur: James Damoulakis und Phil Poresky / Bernd Schöne

Hinter Compliance steckt mehr als nur die Bereithaltung oder Archivierung eines bestimmten Datenbestands. Die Verantwortlichen müssen die teils unklaren gesetzlichen Vorgaben auf unterschiedliche Unternehmensbereiche anwenden. Aber auch noch so großer Arbeitseinsatz ist keine Garantie dafür, eine anschließende Compliance-Prüfung erfolgreich zu bestehen.

Das Thema Compliance hat enorme Auswirkungen auf die IT-Infrastruktur der Unternehmen und dem Datenschutz gilt heutzutage größere Aufmerksamkeit als früher. Manager zeigen zudem ein neu entdecktes Interesse an ehemals banalen Themen wie Datensicherung und fordern mehr Informationen ein. CIOs stellen Fragen wie: „Wird der Sarbanes-Oxley-Act verletzt, wenn wir Endanwendern erlauben, ihre eigenen Daten wiederherzustellen?” und „Wie beeinflusst unsere Strategie eines inkrementellen Backups unsere Recovery-Fähigkeit?”

Gesetzliche Forderungen

Die Storage-Verantwortlichen reagieren unterschiedlich auf die Herausforderungen. Einige studieren die neuen Regelwerke, die ihre Organisation betreffen. Andere orientieren sich an den Anforderungen von SOA und HIPAA (in den USA) oder KonTraG et al. (in Deutschland) und modifizieren ihre Backup-Regeln dementsprechend. Wieder andere überlegen, bei der Umsetzung technische Lösungen zur Hilfe zu nehmen.

Trotz dieser Bemühungen bleibt das Risiko bestehen, dass die Verantwortlichen nicht alle Elemente berücksichtigen und eine anschließende Compliance-Prüfung (Audit) fehlschlägt. Das liegt daran, dass Compliance weit über die einfache Datenspeicherung hinausgeht. Für den Storage-Bereich zerfällt dieses Thema in zwei Hauptaspekte: Datenmanagement und Daten- bzw. Informationssteuerung.

Die Archivierungsregeln sind ein entscheidender Teil des Datenmanagements. Es gibt aber noch weitere Punkte zu beachten, zum Beispiel Sicherheit und Wiederauffindbarkeit. Auf der anderen Seite stellt die Steuerung des Daten- bzw. Informationsflusses eine Herausforderung dar, die oft nicht ernst genug genommen wird.

Unklare Gesetze

Für jedes Unternehmen ist die Umsetzung der gesetzlichen Compliance-Vorgaben eine echte Herausforderung. Es mag zwar befremdlich klingen, aber die Gesetze geben nur selten genau vor, was zu tun ist. Ein großer Teil ist Interpretationssache. Zum Beispiel kann eine Regel lauten, dass E-Mails sieben Jahre aufzubewahren sind. Aber welche Nachrichten dies betrifft und ob beispielsweise auch Spam zu speichern ist, darüber geben die Vorschriften keine Auskunft – ebenso wenig darüber, wie diese Aufbewahrung auszusehen hat.

Auch der Umgang mit externen Datenträgern und Medien ist nur selten detailliert geregelt. Stillschweigend wird erwartet, dass die Firma klug und im guten Glauben handelt, doch das sind subjektive Begriffe, die der juristischen Interpretation offen stehen. Daher ist es unumgänglich, dass die firmeninternen Regeln von der Rechtsabteilung bzw. kompetenten Anwälten oder Compliance-Beauftragten entworfen und anschließend (auch formal) dokumentiert werden.

Datenmanagement

Gesetzeskonformes Datenmanagement umfasst mehrere Elemente, für die es jeweils feste Regeln geben sollte. In Kürze sind dies:

  • Vorhaltung bzw. Archivierung (Retention) stand bis jetzt im Mittelpunkt der Compliance-Bemühungen. Hier geht es vor allem um die Frage, wie lange ein Unternehmen seine Datensätze aufbewahren muss.
  • Bei der Wiederauffindbarkeit geht es zunächst um die Frage, wie lange es dauert, bis ein gespeicherter Datensatz wieder zugänglich ist: Die meisten gespeicherten Informationen werden zwar eher selten aufgerufen. Wenn sie aber einmal benötigt werden, ist es erforderlich, dass sie schnell zur Verfügung stehen.
  • Sicherheit: Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen befassen sich im Wesentlichen mit Risiken des Datenmanagement, damit wird die Sicherheit zu einem der Hauptaspekte der Unternehmenspolitik. Dies war in Speicherumgebungen bisher so nicht der Fall. Zentrale Bestimmungen und Vorgaben enthalten in den USA SOA und HIPAA, in Deutschland das KonTraG und die aus ihm folgenden Regelungen etwa im Aktien- oder GmbH-Gesetz.
  • Integrität bedeutet die Gewissheit, dass gespeicherte Daten nicht verändert oder beschädigt werden. Um dies zu erreichen, müssen Informationen auf schreibgeschützten Medien gespeichert werden. Außerdem ist festzulegen, wie die Daten vor Verfälschung geschützt und wiederhergestellt werden können. Wichtig sind in diesem Zusammenhang vor allem die gesetzlichen Vorgaben zur Langzeitspeicherung, da sie die Sicherstellung der Datenintegrität erheblich erschweren können.
  • Zugriffsfähigkeit (Renderability): Als Zugriffsfähigkeit bezeichnet man die Möglichkeit, Daten auch nach längerer Aufbewahrung noch einsehen zu können. Eine 20 Jahre alte Datei oder Datenbank stellt Applikationen vor Probleme, wenn sie auf einem Medium gespeichert wurde, das heutige Geräte nicht mehr lesen können oder die Software, mit der sie erstellt wurde, nicht länger verfügbar ist. Um das zu verhindern, sollten Daten regelmäßig auf zeitgemäße Datenträger migriert und in aktuelle Formate transformiert werden. Nur so ist gesichert, dass sie über einen längeren Zeitraum einsehbar bleiben und nicht verändert werden.
  • Datenkopie und Datenverlagerung: Um die genannten Anforderungen zu erfüllen, werden Daten regelmäßig oder auf Anfrage kopiert und auf andere Datenträger verschoben. Wichtig sind hierfür Regeln und Prozesse, die anzeigen und dokumentieren, dass Vorgänge wie Backup und Archivierung erfolgreich abgeschlossen wurden.
  • Wiederherstellbarkeit und Datenrekonstruktion: Applikationen und Daten müssen innerhalb bestimmter Fristen rekonstruierbar sein. Nur so können Unternehmen sich vor unannehmbarem Datenverlust schützen. Eine kompetente IT-Abteilung sollte in der Lage sein, in einem Testlauf zu demonstrieren, dass die Daten auf jeder Ebene wiederhergestellt werden können.

Für den Datenschutz insgesamt ist jedes Element des Datenmanagements wichtig. Ihre Bedeutung schwankt jedoch je nach geltendem Rechtsrahmen. SOA konzentriert sich auf die Verfügbarkeit, Integrität und den Schutz von Finanzdaten, während HIPAA vor allem die Langzeitspeicherung und die Sicherheit hervorhebt. Das Bundesdatenschutzgesetz konzentriert sich auf den Schutz von Verbraucherinformationen. Die speziellen Bestimmungen für eine Firma legen ihre Regeln zum Datenmanagement und die Wahl der entsprechenden Technologie fest.

Steuerung des Informationsflusses

Compliance erfordert, dass Daten nicht nur sicher aufbewahrt werden, sondern auch innerhalb fester Zeitrahmen wieder auffindbar sind und ordnungsgemäß verwaltet werden. Ein Unternehmen oder eine Organisation muss sich darüber hinaus noch an eigene Regeln halten und nachweisen können, dass diese eingehalten werden.

Dies ist das Feld, auf dem die Steuerung und Kontrolle des Informationsflusses wichtig wird. Die Regeln betreffen Menschen, Prozesse und Analysewerkzeuge einer Organisation sowie die Fähigkeit, vorgeschriebene Ziele zu erreichen. Im Einzelnen befassen sie sich mit Fragen wie:

  • Zeigt die Firmenleitung deutlich, wie wichtig ihr Compliance ist?
  • Wurden alle erforderlichen Regelungen schriftlich niedergelegt und von den Beschäftigten verstanden?
  • Wie gut entspricht die Organisationsstruktur der Firma den Regelungen? Sind Verantwortliche benannt und wissen diese, was sie zu tun haben?
  • Wurden dokumentierte Standardprozesse eingeführt, die Compliance-Regeln implementieren und unterstützen?
  • Existieren Kontrollmaßnahmen (einschließlich Auditing und Berichtswesen), die sicherstellen, dass sich jeder an die vorgegebenen Regeln hält?

Ein umfassender Kontrollrahmen berührt alle Teile einer Organisation. Folgende Punkte sind dabei zu bedenken:

Infrastrukturmapping: Die Speicherinfrastruktur sollte schriftlich niedergelegt und auf aktuellem Stand gehalten werden: Klare logische und physikalische Schemata samt unterstützender Dokumentation, welche die Datenmanagementregelungen zur Verfügbarkeit, Sicherheit etc. aufzeigt, sind eine Voraussetzung für Compliance.

Benchmarking und Berichtswesen: Zweckdienliche Analysewerkzeuge und Berichte fehlen häufig ganz oder liegen in einer Form vor, die schwer auszuwerten ist. In den meisten IT-Abteilungen liegen zwar Messergebnisse für den Datendurchsatz einzelner Geräte oder Applikationen vor. Diese Werte lassen sich jedoch nur selten in eine für Außenstehende verständliche Form bringen und erfüllen daher nicht den Zweck, einen angemessenen Umgang mit kritischen Daten zu demonstrieren. Es gilt also, entsprechende Tools und Reports einzuführen.

Organisationsstruktur: Klar definierte Aufgabengebiete und Verantwortlichkeiten sind für einen kontrollierten Informationsfluss erforderlich. Jeder einzelne muss seine Rolle verstehen und wissen, welche Regeln ihn betreffen. Das umfasst zunächst einmal die Zusammenarbeit und Kommunikation unter den Storage-Verantwortlichen selbst, aber auch das Zusammenspiel von Storage- und Linienorganisation.

Dokumentierte Standardprozesse: Sie dienen dazu, Compliance-Regeln im Unternehmen umzusetzen und sind daher unverzichtbar. Sollten sie bislang nicht existieren, ist es Aufgabe der Verantwortlichen, diese einzuführen.

Es gibt viele Ressourcen, die Anwender bei ihren Compliance-Bemühungen in Anspruch nehmen können. Die Information System Audit and Control Association (ISACA) und ihre Schwesterorganisation, das IT Governance Institute (ITGI), stellen zu diesem Zweck das international anerkannte Framework Control Objectives for Information and Related Technology (COBIT) bereit. Dieser Quasi-Standard umfasst Best-Practice-Richtlinien zum Informationsschutz sowie hoch entwickelte Benchmarking-Bausteine, nennt kritische Erfolgsfaktoren und enthält Ablaufmodelle, die zum Aufbau einer IT-Kontroll- und Steuerungsstrategie genutzt werden können.

Fazit

Die Einführung angemessener Regeln, Prozesse, Analysetools sowie Soft- und Hardwarelösungen ist zum Erreichen von Compliance unabdingbar. Vor allem aber erfordert sie organisatorische Disziplin, eine Selbstverpflichtung zum gesetzeskonformen Datenmanagement und die gewissenhafte Umsetzung aller erforderlichen Schritte.

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