02.03.2010 | Autor / Redakteur: Katrin Hofmann und Stephan Augsten / Stephan Augsten
Das Bundesverfassungsgericht hat die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten in der bisherigen gesetzlichen Ausgestaltung gekippt. Bis die Bundesregierung das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung überarbeitet hat, müssen Internetprovider alle bislang erhobenen Daten unverzüglich löschen. Der Bitkom und die Verbraucherzentrale Bundesverband sind über das heute gefällte Urteil erfreut.
Mit einem Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig außer Kraft gesetzt und gleichzeitig die Löschung von bisher erhobenen Daten angeordnet. Die Richter erklärten die bisher im „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ vorgegebene Art und Weise des Umgangs mit Daten für nicht verfassungsgemäß.
In ihrer jetzigen Form verstoßen die Regelungen außerdem gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und seien nicht vereinbar mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Richter kritisieren die Unverhältnismäßigkeit einer sechsmonatigen verdachtsunabhängigen Speicherung, die einen besonders schweren Eingriff darstelle. Außerdem dürften die Daten nur in Fällen besonders schwerer Straftaten genutzt, also nur zur Verwendung durch den Staat abgerufen werden.
Eine unbedenkliche Speicherung setze voraus, dass diese eine Ausnahme bleibe. Auch müssten anspruchsvolle und klare Regelungen zur Datensicherheit, Begrenzung der Datenverwendung, Transparenz der Datenübermittlung und zum Rechtsschutz vom Gesetzgeber geschaffen werden, so die Richter weiter.
Der Hightech-Verband Bitkom und die Verbraucherschützer begrüßen die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Das Gericht trägt den Sorgen vieler Internet- und Telefonkunden Rechnung. Wir dürfen das Vertrauen der Nutzer in den Schutz ihrer Privatsphäre nicht gefährden“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer auf der CeBIT.
Auch Gerd Billen, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, zeigt sich über die Entscheidung hoch erfreut: „Die Richter in Karlsruhe haben ein klares Signal gegeben. Die informationelle Selbstbestimmung ist und bleibt auch künftig ein hohes Schutzgut in unserer Gesellschaft, insbesondere auch in der digitalen Welt. Dieser Maßgabe muss der Gesetzgeber nun umgehend entsprechen, um das Vertrauen der Bürger in den Schutz ihrer Daten und die Kommunikation wiederherzustellen.“
Schon seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2008 war es höchst umstritten und verursachte die größte Sammelklage der deutschen Geschichte. Knapp 35.000 Bürger reichten, initiert vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, beim Verfassungsgericht Beschwerde ein. Insbesondere wird die Verpflichtung von TK-Anbietern zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen kritisiert, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen.
August-Wilhelm Scheer fordert die Bundesregierung auf, Gesetze für das Internet künftig vorab gründlicher zu prüfen. Denn ITK-Unternehmen hätten auf Aufforderung der Politik eine dreistellige Millionensumme in Personal und Technik für die Vorratsdatenspeicherung investiert.
Hier entlang gelangen Sie zur Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts, in der Sie unter anderem mehr über die konkreten Anforderungen an die Datensicherheit oder Verwendung der Informationen aus Sicht der Richter erfahren.
Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt. Sie wollen ihn für Ihre Zwecke verwenden? Infos finden Sie unter www.mycontentfactory.de (ID: 2043676)