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Cloud Computing soll Dienstleistungen völlig ortsunabhängig anbieten und auch die Erbringung der Leistung soll an jedem Ort der Welt möglich sein. Ein Rechenzentrum in Indien oder den USA kann also via Cloud-Computing für ein Unternehmen in Deutschland genauso Datenverarbeitungs- und Datenspeicherungs-Dienstleistungen erbringen wie ein Rechenzentrum in Frankreich.
Inzwischen sagen Datenschützer aber, dass eine Cloud-basierte Verarbeitung von Daten außerhalb Europas von Deutschland aus gar nicht zulässig sei. Kritiker dieser Analyse entgegnen, dass in diesem Fall die Datenschutzgesetze Cloud Computing behindern und das Cloud-Prinzip im Keim zu ersticken drohen.
Lesen Sie auf den folgenden Seiten je einen Kommentar Pro und einen Kommentare Contra „Cloud Computing ohne Datenschutzregelung“. Den Pro-Kommentar gibt Gernot Keckeis, Director Identity & Security Management bei Novell, den Contra-Kommentar gibt Marit Hansen, stellvertretende Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein.
posted am 11.09.2009 um 07:26 von Unregistriert
posted am 09.09.2009 um 15:49 von JenShu
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