Oberlandesgericht urteilt über ungeschützte WLAN-Netze
WLAN-Betreiber haftet nicht für Rechtsmissbrauch durch „Schnorrer“
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Inhaber drahtloser Funknetze können nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn unberechtigte Dritte die Verbindung rechtsmissbräuchlich nutzen. Das haben die Richter des Oberlandesgerichtes Frankfurt entschieden und damit die Haftungsgefahr für WLAN-Betreiber entscheidend aufgeweicht.
Als „unverhältnismäßig“ bezeichnete das OLG zudem die von der Vorinstanz geforderten präventiven Sicherungsmaßnahmen und hob damit das Urteil des Landgerichtes (LG) Frankfurt auf (SearchSecurity.de berichtete unter „Betreiber haften für WLAN-Missbrauch durch Dritte“).
Das LG hatte bemängelt, dass der WLAN-Betreiber weder einen persönlichen Passwortschutz einrichtete oder die Kommunikation zwischen
Das aktuelle OLG-Urteil (Aktenzeichen: 11 U 52/07) ist im Kontext der sonstigen Rechtsprechung zu betrachten. Anfang des Jahres hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Haftungsgefahr für WLAN-Betreiber untermauert (SearchSecurity.de berichtete unter „OLG bestätigt Haftungsgefahr für WLAN-Betreiber“) und auf vorbeugenden Security-Maßnahmen bestanden.

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