17.06.2010 | Autor / Redakteur: Werner Blessing / Stephan Augsten
Es gibt diverse Vorschriften, die aus Datenschutzsicht für die Einführung von biometrischen Verfahren sprechen. Vor allem im Bereich der Datensicherheit kann damit ein höheres Niveau erreicht werden. Die Gewährleistung der Datensicherheit umfasst unter anderem die Zugangskontrolle, die Benutzerkontrolle und die Zugriffskontrolle und ist nach Paragraph 9 BSDG (bzw. den entsprechenden Vorschriften der Länder) geboten.
Hierunter fallen beispielsweise biometrische IT-Sicherheitslösungen. Werden diese im Unternehmen zusätzlich zu Passwort, Smartcard oder Token eingesetzt, erhöht sich das Niveau der Datensicherheit deutlich.
Generell gilt, dass multimodale biometrische Verfahren vorteilhafter sind, denn sie vereinigen die Vorteile von allen verwendeten Prozessen. Ein Beispiel ist der biometrische Pass, bei dem das biometrische Gesicht, der biometrische Fingerabdruck und in Zukunft auch die biometrische Iriserkennung verwendet werden.
Noch sicherer ist es, wenn die Verfahren simultan abgefragt werden, wie bei einer Video- und Tonaufnahme. Hier ist die Verfahrenskette sehr komplex und daher extrem schwer zu täuschen. Kommt noch ein OTP (One Time Passwort) oder Random Challenge Response hinzu, so ist der Datenzugang absolut gesichert. Eine zusätzliche Sicherheit bieten auch Lösungen, die während des Arbeitsprozesses beständig prüfen, ob auch wirklich noch die authorisierte Person am Rechner arbeitet.
Optimal ist der Einsatz biometrischer Verfahren, wenn rechtliche Anforderungen eingehalten und gleichzeitig Datenschutz und -sicherheit gefördert werden. In diesem Fall spricht man von sogenannten datenschutzfördernden Techniken (Privacy Enhancing Technologies, PET).
Darauf sollten Unternehmen achten, wenn sie sich für eine biometrische Lösung entscheiden. Für manche biometrische IT-Sicherheitssoftware braucht es nur eine Webcam mit Mikrofon. Bei minimalen Anschaffungskosten kann so die IT-Sicherheit im Unternehmen deutlich erhöht werden.

Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt. Sie wollen ihn für Ihre Zwecke verwenden? Infos finden Sie unter www.mycontentfactory.de (ID: 2045542)