12.11.2007 | Autor / Redakteur: Florian Karlstetter / Peter Schmitz

Der Bundestag verabschiedete am Freitag das Gesetz zur Vorratdatenspeicherung. Damit wird die Telekommunikationsüberwachung voraussichtlich ab Anfang 2008 neu geregelt und sämtliche Verbindungsdaten, gleich ob Telefon oder Internetnutzung, für die Dauer von sechs Monaten gespeichert.
Vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag darüber abgestimmt, ob die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gemäß einer EU-Richtlinie umgesetzt wird. Mit Ja votierten 366 von insgesamt 524 Abgeordneten, 156 stimmten mit Nein, zwei Mitglieder enthielten sich. Nun muss die Neuregelung nur noch den Bundesrat passieren, dann könnte die Änderung bereits ab Anfang 2008 in Kraft treten.
Protokolliert und gespeichert werden sollen Rufnummer, Beginn und Ende der Verbindung, Datum und Uhrzeit sowie bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers. Bislang werden Verbindungsdaten von Telefonaten lediglich für die Dauer von drei Monaten gespeichert, auch der Zugriff von Ermittlungsbehörden auf diese Daten ist derzeit noch nicht einheitlich geregelt.
Ein weiterer Teil des Gesetzes beschäftigt sich mit Überwachungsmaßnahmen im Bereich der Strafverfolgung. So müssen Behörden einen begründeten Verdacht auf eine Straftat mit erheblicher Bedeutung haben, um einen Probanden zu überwachen. Ist der Kernbereich privater Lebensführung betroffen, darf nicht abgehört oder aber das bereits Abgehörte nicht verwendet werden. Nicht näher erläutert wird dabei allerdings, was unter dem Begriff „erhebliche Bedeutung“ zu verstehen ist und wo der „Kernbereich privater Lebensführung“ anfängt beziehungsweise aufhört.
Während die Große Koalition das Gesetz mit überwiegender Mehrheit beschlossen hat, zeigen sich Opposition und Datenschützer empört. So kritisieren vor allem Berufsverbände, dass beispielsweise Ärzte und Journalisten von der Vorratsdatenspeicherung nicht ausgenommen werden. Bislang genossen kirchliche Vertreter, Ärzte und Journalisten einen so genannten Informantenschutz. Abhörmaßnahmen durften demnach nur nach besonderer Prüfung und richterlicher Anordnung stattfinden. Solche Ausnahmen sieht das neue Gesetzt nun nicht mehr vor.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) spricht gar von einem willkürlichen Akt staatlicher Regulierung, auch käme die Verabschiedung des Gesetzes einer Zäsur gleich. Der Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien Bitkom fordert indessen eine allgemeine Übergangsfrist bis Anfang 2009, weil Netzbetreiber unmd Provider erst einmal die nötige Infrastruktur aufbauen müssen, um der anstehenden Datenflut überhaupt Herr werden zu können. „Dies ist nicht von heute auf morgen machbar“, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Auch die Anbieter in Festnetz und Mobilfunk brauchen dringend eine Übergangsfrist bis Anfang 2009. Eine Schonfrist, wie sie allein für Internet-Verbindungsdaten vorgesehen ist, reicht nicht aus.“
Allein für die nötige Technik müsste die Branche einen Betrag von bis zu 75 Mio. Euro aufbringen. Dazu seien jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionenhöhe zu erwarten. Zwar sollen die den Unternehmen entstehenden Kosten zumindest zum Teil erstattet werden, allerdings sieht der Gesetzesentwurf lediglich vor, dass Datenauskünfte an staatliche Ermittler mit einer Pauschale vergütet werden. Auf den hohen technischen Investitionen würden die Unternehmen dagegen ganz sitzen bleiben.
Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt. Sie wollen ihn für Ihre Zwecke verwenden? Infos finden Sie unter www.mycontentfactory.de (ID: 2009004)