Rechtliche Risiken durch Filesharing

Unternehmen und der Abmahnmahnwahn

14.05.2008 | Autor / Redakteur: Peter Riedlberger / Peter Schmitz

Abmahnungen sind für Anwälte längst zu einem lukrativen Geschäft geworden, das auch Unternehmen gefährlich werden kann.

Das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken kann Anzeigen und Abmahnungen nach sich ziehen. Betroffen ist dabei zunächst nicht der eigentliche Verursacher, sondern der Anschlussinhaber. Diese Tatsache stellt auch immer mehr Unternehmen vor gewaltige rechtliche Probleme. SearchSecurity.de zeigt Risiken und Folgen von unerlaubtem Filesharing im Firmennetzwerk auf.

Eine weltweit praktisch einzigartige Situation ergibt sich beim deutschen Abmahnrecht. Auf der ganzen Welt ist es üblich, dass man von gegnerischen Anwälten aufgefordert werden kann, ein Verhalten künftig zu unterlassen (in Amerika: Cease and desist). Doch nur die deutsche Abmahnung ist mit einer Gebührennote in oft vierstelliger Höhe für das Anwaltshonorar versehen. Kein Wunder, dass sich so mancher Anwalt gerne in diesem Bereich engagiert.

Filesharing und Abmahnungen

Es gibt sehr unterschiedliche Anlässe für Abmahnungen. Bekannt sind zum Beispiel die Verwendung von Bild- und Kartenmaterial auf der Website des eigenen Unternehmens, ohne die Rechte daran gesichert zu haben, oder auch unvollständige Impressums- und/oder Widerrufsbelehrungen oder die unautorisierte Verwendung von Markennamen. Gegen diese Arten von Abmahnungen können sich Unternehmen sehr leicht schützen, indem sie ihren Außenauftritt von Mitarbeitern gestalten lassen, die um die rechtliche Problematik wissen.

Anders sieht es beim größten Wachstumsmarkt des Abmahn-Business aus, dem Filesharing: Keine Firma wird ihren Mitarbeitern einfach so den Dateitausch übers Internet gestatten. Wenn Filesharing stattfindet, dürfte dies normalerweise ohnehin im Widerspruch zu den Firmenrichtlinien geschehen. Aber dies schützt nicht vor Abmahnungen. Das Zauberwort heißt Mitstörerhaftung.

Mitstörerhaftung

Das Prinzip der Mitstörerhaftung besagt, dass man für die Rechtsverletzung eines anderen haften muss, sofern man die Möglichkeit hatte, dessen Tun zu verhindern. Die Mitstörerhaftung ist zum Beispiel ein praktisches Werkzeug, um Firmen, die Spammer oder Dialer-Betreibern Faxdienste bzw. Mehrwertnummern zur Verfügung stellen, dranzukriegen.

Auf eben dieses Prinzip beziehen sich Abmahnkanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, Abertausende von Abmahnungen wegen möglicher Urheberrechtsverstößen zu verschicken. Ist der Anschlussinhaber erst einmal bekannt, sei es egal, ob dies direkt der Verursacher einer Rechtsverletzung sei oder nicht; gerade stehen müsse er in jedem Fall, so die Argumentation der Abmahner.

Seite 2: Ablauf einer Abmahnung

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