Gesetzesänderung erlaubt in Großbritannien firmeninterne Pen-Tests und Lastsimulationen

Behörden müssen bei Strafverfolgung von Hackertools differenzieren

14.01.2008 | Autor / Redakteur: Peter Hempel / Martin Hensel

Britische Sicherheitsexperten dürfen weiterhin Hackertools einsetzen, ohne die Justiz fürchten zu müssen.

Die britische Regierung hat die noch nicht in Kraft getretene Gesetzesänderung „Police and Justice Act 2006“ in Belangen der Cyberkriminalität abgemildert. Die Neufassung des Strafgesetzes sah ähnlich wie die Gesetzesänderung in Deutschland eine generelle Kriminalisierung von Hackertools vor, die gutwillige Penetrationstests illegalisiert hätten.

Auf sechs Seiten wird von der britischen Regierungsorganisation CPS die Gesetzgebung zu Hackertools genauer spezifiziert. Bei der CPS handelt es sich um die Vermittlungsstelle zwischen Parlament und Exekutive. Auch Großbritannien plant, durch eine Neufassung des Computerstrafrechts Besitz, Herstellung und Verbreitung von Hackertools allgemein strafbar zu machen - was nun genauer spezifiziert wurde.

Neuerdings müssen die strafverfolgenden Behörden nachweisen, dass das Programm ausschließlich zu kriminellen Zwecken entwickelt wurde. Diese Unterscheidung soll die pauschale Illegalisierung solcher Programme unterbinden, die für Last- und Penetrationstests notwendig sind, aber auch kriminell genutzt werden könnten.

Die britischen Behörden haben dem öffentlichen Druck nachgegeben, der durch massive Beschwerden aus Wirtschaft und Industrie entstanden ist. Ein generelles Verbot würde wie hierzulande Sicherheitstests kriminalisieren, die von Computerexperten als notwendig empfunden werden.

Im Gegensatz zu Großbritannien sind in Deutschland trotz Bedenken von Wirtschaft, Bundesrat und PC-Sicherheitsexperten die Gesetzesänderungen kürzlich beschlossen worden. In England wird mit der Verabschiedung des entschärften Gesetzes nicht vor Mai 2008 gerechnet.

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