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Nach ersten Schätzungen wäre auf die BT Germany dabei rund 720.000 Euro Installations-Kosten und dazu noch einmal etwa 420.000 Euro jährliche Betriebskosten zugekommen, ohne vom Bund in irgendeiner Weise dafür entschädigt zu werden. Diesen Betrag wollte das Unternehmen nicht schultern und beschloss gegen die Verordnung zu klagen.
Per einstweiliger Verfügung hat das Verwaltungsgericht Berlin nun die Verpflichtung alle bei der Vorratsdatenspeicherung entstehenden Kosten selbst tragen zu müssen als „unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit“ eingestuft. Noch ist das Urteil des VG Berlin nicht rechtskräftig, da gegen den Beschluss noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich ist.
„Das ist ein klares Signal“, sagte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes BITKOM. „Wenn die Netzbetreiber Daten zur Kriminalitätsbekämpfung bereithalten sollen, muss der Staat die Kosten übernehmen – denn innere Sicherheit ist seine ureigene Aufgabe.
Allein für die seit diesem Jahr geltende Vorratsdatenspeicherung müssen die Telefonanbieter nach BITKOM-Angaben bis zu 75 Millionen Euro in Technik investieren. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionen-Höhe. Darüber hinaus fehle eine angemessene Entschädigung für die Mitwirkung an staatlichen Abhörmaßnahmen, erklärte Rohleder. Im vergangenen Jahr hat der Staat zur Strafverfolgung 39.200 Handys und 5.078 Festnetz-Anschlüsse abgehört (Quelle: Bundesnetzagentur).
„Wenn nicht zügig eine umfassende Kostenerstattung verabschiedet wird, werden weitere Unternehmen klagen – und die gesamte Vorratsdatenspeicherung steht auf der Kippe.“
Das Bundesjustizministerium gab bis jetzt noch keine Stellungnahme zu dem Gerichtsbeschluss ab, nach Pressemeldungen diskutiert die große Koalition allerdings bereits mögliche Entschädigungsmodelle für die Telekommunikationsanbieter.
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