25.03.2009 | Redakteur: Gerald Viola

Im Prinzip ja, aber so nicht. Drei Ausschüsse des Bundesrates lesen dem BMI in Sachen Bürgerportal und sichere E-Mail die Leviten: „Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung grundsätzlich, hält den vorliegenden Gesetzentwurf in seiner Gesamtkonzeption jedoch … für nicht geeignet.“ Und deshalb: Unzureichend. Abgelehnt.
Und die Kritiker gehen wirklich ans Eingemachte. Beispiel Praktibilität der Bürgerportale: Das geschlossene System werde dazu führen, dass entweder eine Vielzahl von Diensteanbietern auf den neu geschaffenen Markt drängen und deren Überwachung und Kontrolle kaum möglich sein wird. Dies ist vor dem Hintergrund der Beleihung der akkreditierten Diensteanbieter mit Hoheitsbefugnissen im Bereich der förmlichen Zustellung bedenklich. Oder aber das System der Bürgerportale ist für die Nutzer so unübersichtlich und undurchschaubar, dass das Gesetz keine praktische Bedeutung erlangt.“
Und weiter: „Für nicht zielführend wird … die Vermengung kommerzieller Interessen und hoheitlicher Aufgaben angesehen. Es ist zu erwarten, dass Diensteanbieter die Bürgerportale gezielt durch Werbung oder Kooperationsvereinbarungen mit Dritten subventionieren werden, um die Kosten niedrig zu halten und im Preiswettbewerb mit anderen Diensteanbietern bestehen zu können. So ist es vorstellbar, dass mit der Bürgerportal-Adresse bzw. der sicheren Anmeldung zum Bürgerportalkonto auch der Zugang zu einem kommerziellen Portal verknüpft wird. Entsprechendes gilt für die Platzierung von Werbung und Ähnlichem.
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