10.09.2007 | Redakteur: Peter Schmitz
Die rund 40 Mitglieder der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Exportinitiative „IT Security made in Germany“ bekräftigen durch eine Selbstverpflichtung: „Unsere IT-Sicherheitslösungen enthalten keine versteckten Zugangsmöglichkeiten“.
Weltweit verbindet man mit Produkten aus Deutschland Eigenschaften wie Funktionsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Benutzerfreundlichkeit, Normkonformität, Integrität und Sicherheit, kurz: hohe Qualität. Auf diese Werte setzt nun die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geförderte Initiative „IT Security made in Germany“.
Dieses Qualitätsversprechen wird jetzt durch die in der Initiative engagierten ca. 40 Unternehmen der deutschen IT-Sicherheitsbranche in einem wesentlichen Punkt konkretisiert: ITSMIG-Mitglieder haben sich zur Erstellung von Software ohne versteckte Hintertüren verpflichtet, sprich keinerlei Backdoor-Zugänge für Behörden zu implementieren, mit denen Schutzmechanismen umgangen werden können.
Die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht deutschen Unternehmen, IT-Sicherheitsprodukte mit beliebig starker Verschlüsselung und ohne verdeckte Zugangsmöglichkeiten herzustellen und zu vertreiben. Dies ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil im internationalen Vergleich für die ITSMIG-Mitglieder, die gerade derartige Produkte herstellen und international anbieten. Somit wird ein bedeutendes Qualitätsmerkmal der Exportinitiative aufgelegt, das den Kunden die Gewissheit bietet, IT-Sicherheitsprodukte zu erwerben, die keine Sicherheitsrisiken durch verdeckte Zugangsmöglichkeiten oder geschwächte Verschlüsselungsmechanismen enthalten.
Die Verpflichtungserklärung ist freiwillig und erfolgt in Form einer Selbstverpflichtung des Unternehmens gegenüber der Projektleitung der Initiative. Die Namen der Unternehmen, die diese Erklärung abgegeben haben, sowie der vollständige Text werden auf der ITSMIG-Website www.itsmig.de veröffentlicht und mit einem eigenen Logo gekennzeichnet.
Die Verpflichtung zur Erstellung von Software ohne versteckte Zugangsmöglichkeiten erstreckt sich insbesondere auf folgende Aspekte:
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